Donnerstag 16.11.06   Medizinische Universität Wien/Wiener Kreis der Medizinischen Informatik:

 

Vortragende Frau MR  Waltraud Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission

 

Thema:         Patientenrechte beim Elektronischen Gesundheitsakt ELGA

 

 

 

 

„Spotlights“:

 

 

 

Arzt hat gesetzliche Dokumentationspflicht

 

Patient hat keine Behandlungspflicht

 

Wenn Patient vorerst zustimmt zu ELGA und dann widerruft, werden die Daten dann verworfen?

Zwangsweiser ELGA?  Per Gesetz? Patient muss jederzeit aussteigen können.

 

Wie sammle ich Daten? Zentral oder Abfrage? Es gibt bereits Mini-ELGAs (entspricht Phase 0)

            Reicht das für Phase 1+2?

 

Zentrale Speicherung in Deutschland kategorisch abgelehnt

            Dezentral: Verfügbarkeitsprobleme - sollte immer abrufbar sein

            Modular strukturiert (z.B. Modul Labor, Röntgen, Impfdokumentation…) in  myELGA

Bedenken: was steht drinnen? Peinliches? Soll Patient selber eintragen? Haftungsproblem, wer schreibt/kontrolliert ?

Zugriff: Lesender, Schreibender, wer soll Daten lesen dürfen?

 

Traditionelle Sichtweisen: behandelnde Ärzte einbeziehen

 

Daten für Forschungszwecke: kein oder pseudonymisierter Zugriff

 

Verwaltung: Zugriff wozu? Krankenhausverwaltung

 

Screening? Voller Personenbezug? Desease-Management. Warum Daten personenbezogen?

            Allgemeinmediziner Zugriff auf Psy-Daten? Rollenzuteilung: Wer darf was sehen (Fachärzte)

            Beschränkte Zugänge?

 

Idealzustand: immer, wenn Zugriff, Patient und Arzt einverstanden

 

Extramurale Gesundheitsdiensteanbieter (damit sind auch die  niedergelassenen Ärzte, etc. gemeint)

            Forderung 4-Augen-Prinzip (Betriebsarzt und Chefarzt kein Zugang !)

 

In der Praxis: Wie Identifikation? O-Card? Reicht nicht.

Ich lese vor dem Patienten 1 Std. ELGA? Haftungsfrage: habe etwas überlesen, steht ja alles drinnen-ich hätte es ja wissen können

 

Gewisse Krankheitsdaten: ELGA allein sicher zu wenig

 

Bedenken datenschutzrechtlich gegenüber Patienten: lächerlich! Grundrecht des Patienten, in seine eigenen Befunde Einschau zu halten. Eingangseinwilligung? Transparenz notwendig. Freiwilligkeit

 

Wer gibt Unterschrift für ELGA (Mutter für Kind,…)

 

Wie schaut ordentliche Erklärung aus, wie Dokumentation

 

Gesetzlich definiertes Modell: Jeder Sozialversicherte drinnen-,  jeder kann aussteigen

Betroffenenrechte: Vertrauensbildung: Effiziente Kontrolle der Zugriffe:

            Stichproben oder Patient kontrolliert selbst (z.B.jährlicher Auszug)

            Einrichten von Schlichtungsstellen: 1.Anlaufstelle, viele Irrtümer

 

Für Österreich STRING -  Papier          

 

Fahrlässigkeit: z. B.: Röteln bei Schwangeren. Kann ELGA das leisten?

 

Als Arzt muss man Daten abrufen und speichern (Dokumentationspflicht): Exzerpt aus ELGA: Habe ich es richtig abgeschrieben?

 

Was soll wirklich in ELGA sein? Kurzform? Welches Dokument kommt dort hinein? Wer haftet?

 

Arztbrief auf Krankenhaus (wer haftet?)

 

Begehrlichkeit Dritter? (Versicherung).Frage des Zugriffs muss geklärt sein.

 

Was brauchen wir? Unterstützung der Öffentlichkeit.

 

Druck erzeugen wegen Zugriffsbeschränkung

 

Wissen unsere Patienten, dass Daten aus dem Krankenhaus jetzt schon abgefragt werden dürfen ?

 

My health: Dienstleistung: G

 

Gruppe von Patienten bezahlt für Datenverwaltung

            Gute ELGA`s, Diabetikerausweis, Übertragung auf USB-Stick

            Spezielle Gruppen ausarbeiten, z.B. Diabetiker. Gesundheitsdienste anbieten?

 

 

 

Patient hat im Moment noch: Grundrecht auf Geheimhaltung

Der Arzt hat gesetzliche Verpflichtung auf Dokumentation

 

            Aber: welche Daten stelle ich zur Verfügung? Wer ist verwendungsberechtigt?

            Sehe ich jeden Zugriff auf meine Daten? Im Nachhinein. Können die Daten von unserem PC „abgezogen“ werden? Der Arzt muss auch um 3 Uhr früh ruhig schlafen können !