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„There are three types of organisations:

those who make things happen,

those who watch things happen and

those who wonder what has happened!“

 

„… improvement never stops!“ ©

Zuletzt bearbeitet :   27. 12.  2011;

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Kontakt :  office@initiative-elga.at

 

Rechtliche Grundlagen für ELGA



 „Politik ist der stets neu zu schaffende Kompromiss von Macht und Vernunft“ 
(Carl Friedrich von Weizsäcker)



Informationen des BMGF zu  E-Health

„Gesundheitsreformgesetz 2005“, darin enthalten „Gesundheitstelematikgesetz“, Artikel 10, Seite 28 ff 



„15a - Vereinbarungen“ :

zur Erklärung:  Auszug aus Bundesverfassung:   Artikel 15    Artikel 15a

15a-VB  Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesen – 7. November 2004

15a - Entwurf (Referentenpapier) vom 28. September 2007      Diskussionsbeiträge_Ärztekammern zum Entwurf     Brief Ärztekammer an BM Dr. Kdolsky     

15a – Vereinbarung – Bundesgesetzblatt vom 14. Juli 2008

 


Datenschutzgesetz

Datenschutzgesetz aus dem Jahr 2000

 

daraus von besonderem Interesse: 
Paragraph 9:  Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sensibler Daten“

 


Gesundheitstelematik

„Gesundheitsreformgesetz 2005“, darin enthalten Gesundheitstelematikgesetz, Artikel 10, Seite 28 ff            Änderung 2008
GTelV vom 9. Dezember 2008       markiert


E-Governmentgesetz


Fassung 2004      Änderung 2008

 


Ärztegesetz:


  Dokumentationspflicht, § 51

Verschwiegenheitspflicht, § 54

( gesamtes Ärztegesetz )

 

 

Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten  (KAKuG)

 

§ 9 :  Verschwiegenheitspflicht

§ 10 : Führung von Krankengeschichten und sonstigen Vormerkungen

 

Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG)
bildet gemeinsam mit dem Gesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) die rechtliche Basis für die Arbeit des BIQG.

Gesetz über die Gesundheit Österreich GmbH      ( mit Hervorhebungen)
Gesundheitsqualitätsgesetz   ( mit Hervorhebungen)
BIQG-Folder



Versicherungen:

Versicherungsaufsichtsgesetz






weiterführende Informationen:

 

Rahmenbedingungen für ein logisches österreichisches Gesundheitsdatennetz („MAGDA-LENA“), Version 2.0 vom 21. Juni 2000

 

 

Datenschutzkommision Österreich

Mitglieder der Datenschutzgruppe Justiz und Inneres der Europäischen Kommission

 

 

 

 

Univ. Lektor Dr. Hans-Joachim Fuchs:  „Wie sicher sind Patientendaten“  ( .ppt – Präsentation )



 

 

Mit den Privatversicherungen sind noch viele Diskussionen betreffend Datenschutz im sozialem und privatem Krankenversicherungssystem notwendig, siehe:

„der Privatpatient“ – Zeitschrift für das Gesundheitswesen, 2/2007 :  „Datenschutz gegen Krankenschutz“

Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 – geplante Änderungen: Erhebung von Gesundheitsdaten

Vergleiche dazu auch: Weissglass, Braunglass, Grünglass“: D.I. Thomas Maus
Elektronische Spuren im Internet und ihre Bedeutung für das Gesundheitssystems


aktuelle Entwicklungen:



August 2008:   Entwurf für Gesetz zum elektronischen Datenaustausch (Begutachtungsfrist bis 5.
September 2008)
Erklärung: 
„Token“

15. Februar 2007: „EU - Working Document on the processing of personal data relating to health in electronic health records (EHR)”


20.2.2011:   ELGA-Gesetz geht in die Begutachtung:   ELGA-Gesetz-Entwurf   Gegenüberstellung    Materialien    Verteiler

Kommentare:   
Kurier:   Koalition: Streit um Patientendaten      Kleine Zeitung:   Breite Ablehnung gegen ELGA-Entwurf

 

24. März: Ende der Begutachtungsfrist für den „ELGA-Gesetzentwurf“:  „Parlament aktiv“:  Entwurf und Stellungnahmen/Download: 


ELGA-Gesetzes-Entwurf Stand September 2011


Urteile zum Datenschutz:

“Verwendung einer fremdem e-Card stellt keinen Datenbetrug dar”    Originalurteil

 



Internet und Recht:  Informationen   

Informationen zum Cyber-Strafrecht im Internet

 

Personal Health Information Privacy:   News about medical and electronic health privacy risks.



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www.initiative-elga.at